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Bild- und Zitierrechte: Diese Basics sollten Webseitenbetreiber:innen beachten

Gastbeitrag

Wer seine Waren erfolgreich verkaufen will, der braucht sie auf jeden Fall: Produktfotos. Doch an gute Produktfotos heranzukommen, ist gar nicht so einfach. Wer sich dafür entscheidet, die Bilder selbst zu schießen, dem sei ans Herz gelegt, das nicht nur mit dem Smartphone zu machen. Denn wirklich gute Produktfotos sind eine Wissenschaft für sich und erfordern viel Know How, Mühe und Zeit. Daher bleiben noch zwei weitere Möglichkeiten offen: Entweder eine:n professionelle:n Fotograf:in beauftragen oder selbst erlernen, beispielsweise in Workshops, wie das ideale Foto entsteht. Keine Option ist jedenfalls der Bilderklau, denn dabei drohen empfindliche Strafen. Was Händler:innen und Webseitenbetreiber:innen für rechtliche Facetten rund um Bild- und Zitierrechte beachten müssen, erfahrt ihr in diesem Beitrag.

Das Urheberrecht und die Schöpfung

Website Betreiber:innen möchten das einheitliche Erscheinungsbild ihrer Seite durch grafische Elemente wie Bilder und Fotos aufwerten. Um diese Grafiken auch verwenden zu können, ist zunächst entscheidend, wer sie gemacht hat. Wie eingangs erwähnt, können Produktfotos entweder durch Betreiber:innen selbst oder durch professionelle Fotograf:innen entstehen. Je nachdem richtet sich die Urheberschaft, denn der oder die Urheber:in ist Schöpfer:in von Lichtbildwerken (kunstvolle Fotografien) und Lichtbildern (Schnappschüssen) und ihm oder ihr stehen verschiedene Rechte zu. 

Copyright / Urheberrecht
Wer Bilder, Zitate und Co. nicht sachgemäß kennzeichnet und das Einverständnis des/der Urheber:in einholt, dem droht ein rechtliches Nachspiel. Bild: Markus Winkler on Unsplash

Einigen (Hobby-) Fotograf:innen ist dabei gar nicht bewusst, dass sie für den Schutz ihres Kunstwerkes gar nichts tun müssen, denn wer das Foto macht, ist auch der oder die Urheber:in und ihm oder ihr allein stehen das Veröffentlichungsrecht, das Vervielfältigungsrecht, das Urheberbezeichnungsrecht und das sogenannte Entstellungsrecht zu. Im Umkehrschluss kann er oder sie sich dadurch auch vor einem unberechtigten Eingriff in eben diese Rechte schützen. 

Wie kommen Nicht-Urheber:innen an gewisse Rechte?

 Auch wenn es manchmal den Anschein machen mag, aber das Internet ist kein kostenloses Bilderarchiv. Wer hier ohne die notwendigen Nutzungsrechte ungefragt Bilder verwendet, kann schnell zur Kasse gebeten werden. Auch ein vermeintlich fehlender Schutz der Bilder macht sie nicht zum Freiwild.

Der rechtlich korrekte Weg, an fremde Bilder zu gelangen, ist der über Lizenzverträge. Diese schließt man entweder mit Urheber:innen selbst oder mit bestimmten Plattformen. Die einfache Lizenzierung beschließt die Nutzung für einen bestimmten Zweck. Bei der ausschließlichen Lizenzierung steht Lizenznehmer:innen allein die Verwendung zu. Urheber:innen verzichten dabei auf einen Großteil ihrer Rechte.

Im Übrigen ist es nach dem deutschen Recht nicht notwendig und diesem sogar unbekannt, an den Fotos ein Copyright Zeichen anzubringen. Den Urheber:innen soll somit ein übermäßiger Verwaltungsaufwand erspart bleiben. Nebenbei sei noch erwähnt, dass sich das Urheberrecht nicht nur auf Fotos bezieht, sondern ebenso auf Texte, wie beispielsweise Produktbeschreibungen, die eine gewisse Individualität aufweisen und über eine bloße Aufzählung von Fakten hinausgehen.

Das Zitieren von Bildern

Es gibt noch eine weitere Möglichkeit, Bilder zu verwenden – auch ohne Nutzungsrechte an den Fotos. Allerdings ist das nur in einem sehr engen rechtlichen Rahmen gestattet: das Zitieren von Bildern. Nach dem Gesetz sind die Vervielfältigung, Verbreitung und öffentliche Wiedergabe eines veröffentlichten Werkes zum Zweck des Zitates zulässig, sofern die Nutzung in ihrem Umfang durch den besonderen Zweck gerechtfertigt ist. Das bedeutet wiederum, dass ein Bildzitat nur dann zulässig ist, wenn es sonst gar keine andere Möglichkeit gibt. Das Bild muss also bereits veröffentlicht sein, das Zitat muss unverändert übernommen werden und es muss die Quelle angegeben werden.

Wesentlicher Abgrenzungspunkt ist aber der „besondere Zweck”. Dieser muss das Zitat rechtfertigen und liegt dann vor, wenn sich der oder die Urheber:in eines neuen Werkes mit dem fremden Werk auseinandersetzt. Es muss also der gedanklichen Auseinandersetzung im eigenen Werk dienen. Eine bloße Ausschmückung oder Verschönerung des eigenen Werkes ist dabei nicht ausreichend.

Diese Regeln und Tipps solltet ihr beachten

Bilderklau ist kein Kavaliersdelikt! Wer Produktfotos oder Produktbeschreibungen ungefragt übernimmt, kann von Konkurrenten abgemahnt werden und das kann richtig teuer sein. Spezielle Software sorgt heutzutage dafür, dass solche unberechtigten Nutzungen schnell gefunden werden können und nicht ohne Grund macht der Bilderklau einen erheblichen Teil der Abmahnungen aus. Fotos sollten daher stets nur mit der notwendigen Lizenz genutzt und nur in äußersten Ausnahmefällen als Zitat verwendet werden. 


Fionn Kientzler

Fionn Kientzler

Managing Partner

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